Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für Verträge über Waren, Software, digitale Inhalte, Dienstleistungen sowie sonstige Leistungen, die zwischen der HAAI GmbH („HAAI“) und Unternehmern abgeschlossen werden.
1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind Unternehmer gemäß § 1 UGB.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Unternehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HAAI hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Vertragsabschluss 2.1 Die Darstellung von Waren, Leistungen oder Lösungen durch HAAI, insbesondere in Angeboten, Präsentationen, Preislisten, Katalogen, auf Websites, in E-Mails, in sozialen Medien oder im Rahmen von Beratungsgesprächen, stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern dient lediglich der Aufforderung zur Angebotslegung durch den Kunden.
2.2 Sämtliche von HAAI angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
2.3 Bestellungen, Anfragen oder sonstige Erklärungen des Kunden, unabhängig davon, ob sie schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Weg erfolgen, gelten als verbindliches Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages.
2.4 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn HAAI die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind ausschließlich die von HAAI schriftlich bestätigten Leistungen, Mengen, Preise sowie sonstige Vertragsbestandteile.
2.5 Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Erklärungen von Mitarbeitern oder sonstigen Vertretern von HAAI sind nur verbindlich, wenn sie von HAAI schriftlich bestätigt wurden.
2.6 Die Schriftform im Sinne dieser AGB ist auch durch E-Mail oder andere dauerhaft speicherbare elektronische Kommunikation gewahrt.
Beschaffungsvorbehalt und außerordentliche Preisanpassungen 3.1 Treten nach Vertragsabschluss Umstände ein, die außerhalb des Einflussbereiches von HAAI liegen und zu einer außergewöhnlichen und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beschaffungs-, Herstellungs-, Transport-, Energie-, Personal-, Finanzierungs- oder sonstigen Kosten führen, insbesondere aufgrund von Preisänderungen durch Hersteller oder Lieferanten, Lieferengpässen, Rohstoffknappheit, Währungsschwankungen, Zöllen, Abgaben oder vergleichbaren Umständen, ist HAAI unter Fortbestand des Vertrags berechtigt, den ursprünglich vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Übersteigt die Preisanpassung zehn Prozent des ursprünglich vereinbarten Nettoverkaufspreises, ist der Unternehmer berechtigt, innerhalb von sieben Tagen ab Mitteilung der Preisanpassung vom Vertrag zurückzutreten.
3.2 Kann HAAI eine von einem Kunden bestellte Ware aufgrund außergewöhnlicher und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände nicht oder nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Mehrkosten beschaffen, ist HAAI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Indexanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen 4.1 Werden zwischen HAAI und dem Kunden Leistungen vereinbart, die wiederkehrende Entgelte, Gebühren oder sonstige periodische Zahlungen vorsehen, ist HAAI berechtigt, diese Entgelte an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020), veröffentlicht von Statistik Austria, oder eines an seine Stelle tretenden Indexes anzupassen. Als Ausgangsbasis dient der für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexwert.
4.2 Eine Anpassung erfolgt im Ausmaß der Veränderung des Indexes zwischen dem für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten Indexwert und jenem Indexwert, der der jeweiligen Anpassung zuletzt zugrunde lag. Grundlage der Berechnung ist die prozentuelle Veränderung des Indexes.
4.3 HAAI ist berechtigt, Entgeltanpassungen entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) vorzunehmen. Eine Verpflichtung zur Ausübung des Anpassungsrechts besteht nicht. Eine nicht vorgenommene Anpassung gilt nicht als Verzicht auf künftige Anpassungen.
4.4 Sollte der Verbraucherpreisindex 2020 nicht mehr veröffentlicht werden, tritt der an seine Stelle tretende Nachfolgeindex oder der diesem wirtschaftlich am nächsten kommende Index an seine Stelle.
Zahlungsbedingungen 5.1 Rechnungen von HAAI sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.2 Zahlungen sind auf das von HAAI bekannt gegebene Konto zu leisten. Sämtliche Zahlungen haben spesenfrei für HAAI zu erfolgen.
5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von HAAI aufzurechnen oder Zahlungen zurückzubehalten, es sei denn, die Gegenforderung wurde rechtskräftig festgestellt oder von HAAI ausdrücklich schriftlich anerkannt.
5.4 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist HAAI berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn-, Inkasso- und sonstigen Betreibungskosten geltend zu machen. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Ansprüche gemäß §§ 456 und 458 UGB.
Lieferung, Versand und Abholung 6.1 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von HAAI ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
6.2 Angegebene Liefer- und Leistungsfristen beginnen erst mit vollständiger Klärung aller technischen, kaufmännischen und organisatorischen Voraussetzungen sowie nach Erhalt aller vom Kunden bereitzustellenden Informationen, Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben.
6.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen, die auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von HAAI liegen, insbesondere Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Transport- oder Kommunikationswegen, höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
6.4 HAAI ist zu Teil- und Vorlieferungen sowie zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
6.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister auf den Kunden über.
6.6 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Kunden, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Ware versandbereit ist oder die Leistung erbracht werden könnte.
6.7 Gerät der Kunde mit der Übernahme der Ware in Verzug oder verweigert er die Annahme ordnungsgemäß angebotener Lieferungen oder Leistungen, ist HAAI berechtigt, die hierdurch entstehenden angemessenen Kosten, insbesondere Lager-, Transport- und Verwaltungskosten, zu verrechnen.
Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1 Der Kunde hat sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
7.2 Verzögerungen und Mehraufwendungen, die auf eine verspätete, unrichtige oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von HAAI. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.
7.3 Entsteht HAAI aufgrund einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden ein zusätzlicher Aufwand, ist HAAI berechtigt, diesen nach den vereinbarten bzw. üblichen Sätzen gesondert zu verrechnen.
Eigentumsvorbehalt 8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von HAAI. Bis zum vollständigen Eigentumsübergang ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder sonstige Rechte Dritter daran zu begründen.
Digitale Inhalte und Schutzrechte 9.1 Mit der Lieferung von Software, digitalen Inhalten oder sonstigen Leistungen erhält der Kunde ausschließlich jene Nutzungsrechte, die für die vertragsgemäße Verwendung erforderlich sind.
9.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, werden dem Kunden keine ausschließlichen, übertragbaren oder unterlizenzierbaren Rechte eingeräumt.
9.3 Sämtliche Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Patente, Know-how sowie sonstige Schutzrechte an Produkten, Software, digitalen Inhalten, Konzepten, Dokumentationen und Unterlagen verbleiben bei HAAI beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
9.4 Der Kunde verpflichtet sich, bestehende Schutzrechte zu beachten und keine Handlungen zu setzen, die geeignet sind, diese Rechte zu verletzen.
Herstellerangaben 10.1 Für sämtliche von HAAI gelieferten Produkte gelten die vom jeweiligen Hersteller bereitgestellten Bedienungsanleitungen, Sicherheitsvorschriften, Nutzungsbedingungen, technischen Spezifikationen sowie sonstigen Vorgaben.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten und die Produkte ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung einzusetzen.
10.3 HAAI haftet nicht für Mängel, Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die auf eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung, Missachtung von Herstellerangaben, unsachgemäße Installation, unsachgemäße Wartung oder sonstige nicht autorisierte Eingriffe zurückzuführen sind.
Gewährleistung 11.1 Der Kunde hat die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel spätestens innerhalb von drei Werktagen ab Erhalt schriftlich an HAAI anzuzeigen.
11.2 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich geltend zu machen.
11.3 Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt. Sämtliche Ansprüche aufgrund des betreffenden Mangels sind ausgeschlossen.
11.4 Der Kunde hat HAAI die Prüfung eines behaupteten Mangels zu ermöglichen und sämtliche hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
11.5 Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht für Mängel und Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, gewöhnliche Abnutzung, mangelnde Pflege, äußere Einwirkungen oder Eingriffe durch nicht autorisierte Dritte zurückzuführen sind.
11.6 Vor Übergabe von Geräten, Systemen oder Datenträgern an HAAI zur Überprüfung, Wartung oder Reparatur hat der Kunde eigenverantwortlich eine vollständige Datensicherung durchzuführen.
11.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Ware bzw. Abnahme der Leistung.
11.8 Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von HAAI durch Verbesserung, Austausch, Nachlieferung oder Gutschrift.
Haftung 12.1 HAAI haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste, Finanzierungskosten, nicht erzielte Einsparungen sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12.3 Sofern gesetzlich zulässig, ist die Haftung von HAAI der Höhe nach auf den Nettoauftragswert des jeweiligen Vertrags begrenzt.
12.4 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens zwölf Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
12.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Datenschutz 13.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Datenschutzerklärung.
Vertraulichkeit 14.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen, nicht öffentlich zugänglichen kaufmännischen, technischen und organisatorischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
14.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die a) allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind, b) der empfangenden Partei bereits nachweislich rechtmäßig bekannt waren oder c) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
14.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von drei Jahren aufrecht.
Exportkontrolle und Sanktionsbestimmungen 15.1 Die Erfüllung von Verträgen durch HAAI steht unter dem Vorbehalt der Einhaltung sämtlicher anwendbarer exportkontroll-, sanktions-, außenhandels- und außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften.
15.2 Der Kunde verpflichtet sich, die von HAAI gelieferten Waren, Software, Technologien, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen ausschließlich im Einklang mit den jeweils geltenden Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften der Europäischen Union, Österreichs sowie sonstiger anwendbarer Rechtsvorschriften zu verwenden.
15.3 Der Kunde darf von HAAI gelieferte Waren, Software, Technologien oder damit zusammenhängende Unterlagen weder direkt noch indirekt an Personen, Unternehmen, Organisationen oder Staaten weitergeben, verkaufen, exportieren oder zur Verfügung stellen, soweit dies gegen anwendbare Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften verstößt.
15.4 Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen oder bestehen begründete Anhaltspunkte für einen solchen Verstoß, ist HAAI berechtigt, Lieferungen, Leistungen und sonstige Vertragserfüllungen unverzüglich auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
15.5 Der Kunde hat HAAI von sämtlichen Schäden, Kosten, Ansprüchen, Strafen und Nachteilen freizustellen, die aus einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen resultieren.
Abtretung von Rechten 16.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte, Ansprüche oder Forderungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit HAAI ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HAAI ganz oder teilweise an Dritte abzutreten, zu verpfänden oder sonst zu übertragen.
16.2 Ein ohne Zustimmung von HAAI vorgenommener Abtretungs-, Verpfändungs- oder Übertragungsversuch ist gegenüber HAAI unwirksam.
16.3 HAAI ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen.
Gerichtsstand und Recht 17.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
17.3 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Wien.
Schlussbestimmungen 18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.